Gemeinsam unterwegs - mit Rücksicht und Respekt
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Songtext auf Hochdeutsch:
„Als ich in die 6er-Bim einsteige, läutet das Telefon so laut, die Freundin ist dran.
‚Gut, dass ich dich erwische, ich erzähle dir schnell eine Geschichte!‘
Ich stelle auf laut, damit der ganze 6er mithören kann...
‚Du kennst doch die aus dem zweiten Stiegenhaus,
die hat ein Techtelmechtel mit dem Herrn aus Nummer 4.'
Als meine Freundin laut lacht,
bekomme ich den Verdacht, dass sich hier sowieso niemand dafür interessiert...
(Refrain)
Ich habe keinen Genierer, mir ist wirklich nichts zu blöd,
mit meinem Verhalten quäle ich U-Bahn und Bim.
Ich mache mich breit, ich bin laut, sorge für Gerüche,
ohne Genierer fahre ich durch mein Wien.
Früh am Morgen, wenn wieder Stoßzeit ist,
in der Station wartet halb Österreich.
Ich dränge mich mit meinem Rucksack hinein
so viel Platz muss doch sein.
Dass man ihn abnehmen könnte,
ist mir neu.
Der Volksmund sagt, dass Frühstück wichtig ist
nur ein Grund mehr, dass ich in der U-Bahn esse.
Dass der Duft die Leute am frühen Morgen erfreut,
da bin ich mir sicher, denn es ist ein Leberkäse!
(Refrain)
Ich habe keinen Genierer, mir ist wirklich nichts zu blöd,
mit meinem Verhalten quäle ich U-Bahn und Bim.
Ich mache mich breit, ich bin laut, sorge für Gerüche,
ohne Genierer fahre ich durch mein Wien.
Ohne Genierer fahre ich durch mein Wien!"
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800
800Personen
zwischen 16 und 75 Jahren wurden im Auftrag der Wiener Linien befragt.
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9
9Prozent
gaben an, schon einmal über Lautsprecher in den Öffis telefoniert oder Videos ohne Kopfhörer konsumiert zu haben.
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86
86Prozent
der Befragten fühlen sich von lauten Telefonaten und Medienkonsum in den Öffis gestört.
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92
92Prozent
halten es für wichtig, dass lautes Telefonieren und Videoschauen ohne Kopfhörer unterlassen wird.
Häufige Fragen (FAQ):
Darf ich meinen Hund in den Öffis mitnehmen?
Ja und mit einer Jahreskarte sogar gratis.
Kleine Hunde, die in einem geschlossenen Behältnis transportiert werden, fahren generell kostenlos. Der Behälter dient vor allem zur Sicherheit des Hundes. Assistenzhunde (Blindenführhunde, Servicehunde, Signalhunde) mit gültigem Eintrag im Behindertenpass des Fahrgastes sind ebenfalls kostenlos unterwegs.
Was muss ich bei der Mitnahme meines Hundes beachten?
Jeder Hund, der nicht in einem geschlossenen Behältnis transportiert wird, unterliegt der Maulkorb- und Leinenpflicht. Assistenzhunde mit gültigem Eintrag im Behindertenpass brauchen keine Leine oder Maulkorb.
Da kleine Hunde übersehen werden können, sollten sie in einem geschlossenen Behältnis mitgenommen werden. Hunde können sich auf einer Rolltreppe sehr leicht verletzen. Daher empfehlen wir, entweder die Stiegen oder einen Aufzug zu benutzen.
Muss mein Hund Maulkorb und Leine tragen?
Ja, Maulkorb und Leine müssen angelegt werden, bevor die U-Bahn-Station betreten wird. Diese Regelung gilt auch für die Aufzüge zu den Stationen.
Bus- und Straßenbahn-Haltestellen unterliegen nicht dieser Pflicht. Vorm Einsteigen in das Fahrzeug müssen Maulkorb und Leine angelegt werden.
Kontrollor*innen stellen eine Mehrgebühr von EUR 50,00 aus, wenn sich Fahrgäste nicht an unsere Hausordnung halten. In dieser und in unseren Beförderungsbedingungen finden Sie eine genaue Auflistung unserer Regeln.
Für meinen Hund gibt es keinen Maulkorb in seiner Größe, darf ich ihn dann ohne Maulkorb in den Öffis mitnehmen?
In einem geschlossenen Behältnis dürfen Hunde ohne Maulkorb transportiert werden. Grundsätzlich gibt es viele verschiedenen Größen an Maulkörben. Wird kein passender Maulkorb gefunden, ist es auch möglich einen Maulkorb nach Maß anfertigen zu lassen.
Kontrollor*innen stellen eine Mehrgebühr von EUR 50,00 aus, wenn sich Fahrgäste nicht an unsere Hausordnung halten. In dieser und in unseren Beförderungsbedingungen finden Sie eine genaue Auflistung unserer Regeln.
Welches Ticket brauche ich für meinen Hund?
Für eine einfache Fahrt benötigen Hunde ein Ticket für 1 Fahrt WIEN ermäßigt. Sind mehrere Fahrten geplant, können unsere Zeitkarten, zum Beispiel 7/31 Tage WIEN, (zum Vollpreis) gekauft werden. Beim Kauf eines WienMobil Tickets muss der Name des begleitenden Fahrgastes eingetragen werden.
Kleine Hunde, die in einem geschlossenen Behältnis transportiert werden, fahren kostenlos. Assistenzhunde (Blindenführhunde, Servicehunde, Signalhunde) mit gültigem Eintrag im Behindertenpass des Fahrgastes sind ebenfalls kostenlos unterwegs.
Jahreskartenbesitzer*innen dürfen einen Hund gratis mitnehmen.
Ist Alkohol in den Öffis erlaubt?
Nein.
Der Konsum von alkoholischen Getränken ist in den Fahrzeugen und Stationen verboten.
Kontrollor*innen stellen eine Mehrgebühr von EUR 50,00 aus, wenn sich Fahrgäste nicht an unsere Hausordnung halten. In dieser und in unseren Beförderungsbedingungen finden Sie eine genaue Auflistung unserer Regeln.
Ist Betteln in den Öffis erlaubt?
Nein.
Betteln sowie Anbieten und Verkaufen von Waren ist im Netz der Wiener Linien verboten. Unsere Mitarbeiter*innen sind täglich unterwegs, um die Belästigung unserer Fahrgäste in Stationen und Zügen zu verhindern. Personen, die die Ordnung stören, werden abgemahnt oder aus dem Fahrzeug/der Station verwiesen.
Kontrollor*innen stellen eine Mehrgebühr von EUR 50,00 aus, wenn sich Fahrgäste nicht an unsere Hausordnung halten. In dieser und in unseren Beförderungsbedingungen finden Sie eine genaue Auflistung unserer Regeln.
Ist Essen in der U-Bahn erlaubt?
Nein.
Das Verbot gilt in den U-Bahn Zügen. Unsere Mitarbeiter*innen achten auf die Einhaltung des Essverbots. Sie werden bei speziellen Personengruppen (zum Beispiel Diabetiker*innen, Kleinkinder) sensibel und mit Augenmaß vorgehen.
Kontrollor*innen stellen eine Mehrgebühr von EUR 50,00 aus, wenn sich Fahrgäste nicht an unsere Hausordnung halten. In dieser und in unseren Beförderungsbedingungen finden Sie eine genaue Auflistung unserer Regeln.
Ist Musik hören in den Öffis erlaubt?
Ja, Musik hören mit Kopfhörern ist erlaubt, sofern andere Fahrgäste dadurch nicht gestört werden.
Kontrollor*innen stellen eine Mehrgebühr von EUR 50,00 aus, wenn sich Fahrgäste nicht an unsere Hausordnung halten. In dieser und in unseren Beförderungsbedingungen finden Sie eine genaue Auflistung unserer Regeln.
Ist Musizieren in den Öffis erlaubt?
Nein.
Musizieren ist in den Anlagen und Fahrzeugen der Wiener Linien verboten. Eine Ausnahme gibt es für unsere U-Bahn-Stars an den gekennzeichneten Spots. Mehr Informationen dazu: U-Bahn-Stars - Wiener Linien
Kontrollor*innen stellen eine Mehrgebühr von EUR 50,00 aus, wenn sich Fahrgäste nicht an unsere Hausordnung halten. In dieser und in unseren Beförderungsbedingungen finden Sie eine genaue Auflistung unserer Regeln.
Ist Rauchen in den Öffis erlaubt?
Nein.
Das Rauchen ist in den Fahrzeugen und ab den Stationseingängen nicht erlaubt. Das gilt zum Beispiel auch für das Dampfen von E-Zigaretten. Neben der Verhinderung von gesundheitsschädlichen Auswirkungen auf andere Fahrgäste, soll so auch die Brandgefahr verringert werden.
Kontrollor*innen stellen eine Mehrgebühr von EUR 50,00 aus, wenn sich Fahrgäste nicht an unsere Hausordnung halten. In dieser und in unseren Beförderungsbedingungen finden Sie eine genaue Auflistung unserer Regeln.
Ist Telefonieren und Videotelefonieren in den Öffis erlaubt?
Telefonieren sowie Videotelefonieren ist erlaubt. Aus Rücksicht auf andere Fahrgäste, sollte auf zu lautes Telefonieren/Videotelefonieren verzichtet werden.
Kontrollor*innen stellen eine Mehrgebühr von EUR 50,00 aus, wenn sich Fahrgäste nicht an unsere Hausordnung halten. In dieser und in unseren Beförderungsbedingungen finden Sie eine genaue Auflistung unserer Regeln.
Darf ich meinen E-Scooter in den Öffis mitnehmen?
Ja, die kostenlose Mitnahme von E-Scootern in der U-Bahn ist zu folgenden Zeiten erlaubt:
- Montag bis Freitag (Werktags) von 9:00 Uhr - 15:00 Uhr und ab 18:30 Uhr.
- An Samstagen, Sonn- und Feiertagen den ganzen Tag.
In Straßenbahnen und Bussen ist es aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt, E-Scooter mitzunehmen.
Kontrollor*innen stellen eine Mehrgebühr von EUR 50,00 aus, wenn sich Fahrgäste nicht an unsere Hausordnung halten. In dieser und in unseren Beförderungsbedingungen finden Sie eine genaue Auflistung unserer Regeln.
Was kann ich tun, wenn jemand in den Öffis musiziert oder bettelt?
Unsere Kolleg*innen sind täglich in den Fahrzeugen und Stationen unterwegs und kontrollieren die Einhaltung der Hausordnung. Sie können uns unterstützen, indem Sie Ihre Beobachtung unseren Mitarbeiter*innen vor Ort oder telefonisch unter +43 1 7909 100 melden.
Worauf muss ich beim Transport meines E-Scooters achten?
Einsteigen ist nur bei den U-Bahn-Türen mit dem blauen Fahrrad-Piktogramm erlaubt. Diese befinden sich bei unseren neuen Fahrzeugen ganz vorne und hinten und bei unseren älteren Modellen jeweils in der Mitte des Wagons. Der E-Scooter muss quer zur Fahrtrichtung abgestellt und während der gesamten Fahrt festgehalten werden.
Pro Einstiegsraum sind maximal zwei E-Scooter bzw. Fahrräder gestattet. Befinden sich in diesem bereits ein Kinderwagen und E-Scooter oder Fahrrad, darf kein weiterer E-Scooter mehr abgestellt werden. Der Kinderwagenbereich ist als Abstellplatz verboten.
Kontrollor*innen stellen eine Mehrgebühr von EUR 50,00 aus, wenn sich Fahrgäste nicht an unsere Hausordnung halten. In dieser und in unseren Beförderungsbedingungen finden Sie eine genaue Auflistung unserer Regeln.
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